
Heizöltanks
In Deutschland regelt die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) die Anforderungen an die Prüfung von Heizöltanks. Die AwSV schreibt vor, dass Heizöltanks regelmäßig von Sachverständigen auf ihren Zustand und ihre Dichtheit überprüft werden müssen. Die Prüffristen variieren je nach Größe und Art des Tanks sowie der Art der verwendeten Sicherheitseinrichtungen. In der Regel sind Heizöltanks alle 5 Jahre zu prüfen. Bei der Prüfung werden der Tank und alle Sicherheitseinrichtungen auf ihre Funktionsfähigkeit, ihre Dichtigkeit und ihren Zustand überprüft. Die genauen Anforderungen an die Prüfung sind in der AwSV sowie in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt.
Abfüllflächen
In Deutschland regelt die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) auch die Anforderungen an die Prüfung von Abfüllflächen für wassergefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Heizöl. Gemäß der AwSV müssen Abfüllflächen regelmäßig auf ihre Dichtheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden, um eine Gefährdung des Grundwassers und des Bodens zu vermeiden. Die genauen Prüffristen und Anforderungen sind in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt und können je nach Art und Größe der Abfüllfläche variieren. In der Regel sind Abfüllflächen alle 5 Jahre zu prüfen.
Bei der Prüfung werden verschiedene Aspekte überprüft, wie zum Beispiel der Zustand der Abdichtungen, der Auffangwanne und der Entwässerungseinrichtungen. Außerdem müssen die Abfüllflächen auf eventuelle Undichtigkeiten oder Beschädigungen untersucht werden. Die Prüfung muss von einer Sachkundigen oder einem Sachverständigen durchgeführt werden und es muss eine Dokumentation über den Zustand und das Ergebnis der Prüfung angefertigt werden.
