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AwSV

Tankanlagen unterliegen in Deutschland diversen Regelungen die von der AwSV vorgegeben und durch die Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe konkretisiert werden.

Dabei kann es sich um den einfachen Heizöltank im privaten Bereich oder den Flachbodentank der Erdölraffenerie handeln. Je nach Größe, Standort und Lagergut der Anlage muss sie eventuell einmalig oder in regelmäßigen Abständen von Sachverständigen geprüft werden.

Solche Prüfungen gem. §47 AwSV bieten wir Ihnen durch unsere Sachverständigen gerne an.

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Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe

Tankanlagen unterliegen in Deutschland diversen Regelungen die von der AwSV vorgegeben und durch die Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe konkretisiert werden.

Dabei kann es sich um den einfachen Heizöltank im privaten Bereich oder den Flachbodentank der Erdölraffenerie handeln. Je nach Größe, Standort und Lagergut der Anlage muss sie eventuell einmalig oder in regelmäßigen Abständen von Sachverständigen geprüft werden.

Solche Prüfungen gem. §47 AwSV bieten wir Ihnen durch unsere Sachverständigen gerne an.

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Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und löst die einzelnen Länderverordnungen ab.

In der AwSV wird der Besorgnisgrundsatz aus dem Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert und auf verschiedene Anlagentypen angewendet. Ziel der Verordnung ist der Schutz vor aus ortsfesten Anlagen freigesetzten wassergefährdenden Stoffen. Dazu regelt sie die Einstufung von Stoffen und ihren Gemischen entsprechend ihrer Gefährlichkeit für Gewässer, technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit solchen Stoffen und Anforderungen an dabei einzusetzende Sachverständige, Fachprüfer und Fachbetriebe.

Unsere Sachverständigen sind gemäß §53 AwSV von der Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen e.V. (SwS) bestellt. Zu unserem Leistungsumfang zählen unter anderem:

 

Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe

Tankanlagen unterliegen in Deutschland diversen Regelungen die von der AwSV vorgegeben und durch die Technischen Regeln wassergefährdende Stoffe konkretisiert werden.

Dabei kann es sich um den einfachen Heizöltank im privaten Bereich oder den Flachbodentank der Erdölraffenerie handeln. Je nach Größe, Standort und Lagergut der Anlage muss sie eventuell einmalig oder in regelmäßigen Abständen von Sachverständigen geprüft werden.

Solche Prüfungen gem. §47 AwSV bieten wir Ihnen durch unsere Sachverständigen gerne an.