Dabei kann es sich um den einfachen Heizöltank im privaten Bereich oder den Flachbodentank der Erdölraffenerie handeln. Je nach Größe, Standort und Lagergut der Anlage muss sie eventuell einmalig oder in regelmäßigen Abständen von Sachverständigen geprüft werden.
Solche Prüfungen gem. §47 AwSV bieten wir Ihnen durch unsere Sachverständigen gerne an.